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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vicky Hellmann – Interior & Brand Fotografie
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Viktoria Hellmann (nachfolgend „Fotografin“) im Bereich Interior-, Brand-, Produkt- und Personal-Brand-Fotografie.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsschluss & Leistungsumfang
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Angebotsannahme, Unterzeichnung des Angebots oder Bestätigung per E-Mail zustande.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem individuell erstellten Angebot.
Auf Wunsch des Auftraggebers übernimmt die Fotografin die Organisation und Buchung von Drittleistungen (z.B. Fotostudios, Locations, Visagist:innen, Stylist:innen).
In diesem Fall erfolgt die Beauftragung durch die Fotografin im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung und im Interesse des Auftraggebers. Die hierfür anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert weiterberechnet.
Stornierungs-, Ausfall- oder Umbuchungskosten der gebuchten Drittleistungen trägt der Auftraggeber, sofern diese nicht durch die Fotografin verursacht wurden.
3. Zahlungsbedingungen
Die im Angebot ausgewiesene Vergütung ist innerhalb der dort genannten Frist ohne Abzug fällig.
Sofern nicht anders vereinbart, gilt:
– Eine Anzahlung ist vor Beginn der Planungs- oder Shootingphase zu leisten.
– Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Bei Zahlungsverzug ist die Fotografin berechtigt, Leistungen auszusetzen oder die Herausgabe der Bilddaten zu verweigern.
4. Terminvereinbarung & Terminverschiebung
Termine werden einvernehmlich vereinbart und richten sich nach der Verfügbarkeit der Fotografin.
Terminverschiebung durch den Auftraggeber
Wird ein vereinbarter Termin durch den Auftraggeber verschoben oder abgesagt, sind bereits angefallene Fremdkosten (z. B. Studio-, Location- oder Dienstleisterbuchungen) vollständig vom Auftraggeber zu tragen.
Erfolgt die Absage kurzfristig (z. B. weniger als 7 Tage vor dem Termin), behält sich die Fotografin vor, ein Ausfallhonorar in angemessener Höhe zu berechnen, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
Terminverschiebung durch die Fotografin
Sollte die Fotografin den Termin aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände) verschieben müssen, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Bereits angefallene Stornokosten für gebuchte Drittleistungen trägt in diesem Fall die Fotografin.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
5. Widerruf & Kündigung
Der Vertrag wird im unternehmerischen Geschäftsverkehr geschlossen. Der Auftraggeber handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit (§ 14 BGB). Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag jederzeit in Textform zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Konzeptionsgespräche, Planung, Organisation, Vorbereitungsleistungen) sind in voller Höhe zu vergüten.
Wurden zum Zeitpunkt der Kündigung bereits Drittleistungen (z. B. Studio, Location, Dienstleister) gebucht, sind sämtliche Storno- oder Ausfallkosten vom Auftraggeber zu tragen.
Bereits geleistete Zahlungen für erbrachte Leistungen werden nicht erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Kündigung durch die Fotografin
Die Fotografin ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund in Textform zu kündigen.
Bereits erbrachte Leistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten.
Bereits erhaltene Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden anteilig erstattet.
Sofern Drittleistungen gebucht wurden, trägt die Fotografin die dadurch entstehenden Stornokosten, sofern die Kündigung von ihr zu vertreten ist.
6. Urheberrecht
Die Fotografin ist Urheberin im Sinne des Urheberrechtsgesetzes.
Das Urheberrecht an allen Fotografien verbleibt uneingeschränkt bei der Fotografin. Eine Übertragung des Urheberrechts ist ausgeschlossen.
7. Künstlerische Freiheit & Bildauswahl
Die Bildgestaltung sowie die künstlerische Umsetzung erfolgen im Stil der Fotografin, wie im aktuellen Portfolio ersichtlich.
Der Fotografin steht bei der Durchführung des Shootings sowie bei der Auswahl, Komposition und Bearbeitung der Bilder künstlerische Freiheit zu.
Die Auswahl der finalen Bilddateien erfolgt durch die Fotografin, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Nicht ausgewählte Aufnahmen, Testbilder oder Arbeitsstände sind nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung und werden nicht herausgegeben.
Reklamationen hinsichtlich Stil, Bildsprache oder ästhetischer Auffassung sind ausgeschlossen.
8. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber erhält ein einfaches Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien und gegebenenfalls Videodateien ausschließlich für die im Angebot vereinbarten Zwecke.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt das Nutzungsrecht zeitlich und räumlich unbegrenzt für die eigene Unternehmenskommunikation (z. B. Website, Social Media, Print, PR, Kataloge) des Auftraggebers.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung.
9. Weitergabe an Dritte / Händler / Vertrieb
Eine Weitergabe der Fotografien an Dritte (z. B. Händler, Vertriebspartner, Agenturen, Medien) ist nur im Rahmen der eigenen Unternehmenskommunikation des Auftraggebers zulässig.
Eine eigenständige Nutzung durch Dritte im eigenen Namen (z. B. Händler-Websites, eigene Werbemittel, Social Media, Anzeigen) ist nicht Bestandteil der eingeräumten Nutzungsrechte und bedarf einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
Für Veröffentlichungen durch Dritte (z. B. Magazine, Händler, Plattformen), auf deren Gestaltung, Inhalt oder Umsetzung die Fotografin keinen direkten Einfluss hat, übernimmt die Fotografin keine Haftung.
10. Bearbeitung der Bilddaten
Die gelieferten Fotografien und Videodateien sind grundsätzlich im Stil der Fotografin bearbeitet. Dieser Stil ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung.
Eine nachträgliche Veränderung des Farblooks, der Bildstimmung oder der Bildaussage ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Fotografin unzulässig.
Dies gilt insbesondere für:
-
Farbveränderungen oder Filter
-
Anpassungen von Kontrast, Helligkeit oder Weißabgleich, die den Look verändern
-
Retuschen oder Manipulationen
-
Composings
-
KI-gestützte Bearbeitungen
-
Überlagerungen, die den Bildcharakter wesentlich verändern
Zulässig sind hingegen:
-
Größenanpassungen und Beschnitt für Layoutzwecke
-
das Hinzufügen von Textlayern, Overlays oder grafischen Elementen im Rahmen der eigenen Markenkommunikation
-
Freistellungen einzelner Motive, sofern der visuelle Charakter der Aufnahme gewahrt bleibt
Im Zweifel ist vor einer Bearbeitung die Zustimmung der Fotografin einzuholen.
11. Rohdaten
Nicht ausgewählte Aufnahmen sowie Rohdaten (RAW-Dateien) sind nicht Bestandteil des Vertrags und werden nicht herausgegeben.
12. Lieferung & Archivierung
Die Lieferung erfolgt digital über eine passwortgeschützte Onlinegalerie.
Der Zugriff auf die Galerie ist zeitlich begrenzt, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
Eine dauerhafte Archivierung der Daten durch die Fotografin ist nicht geschuldet.
13. Abnahme & Beanstandungen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Bilddaten unverzüglich nach Bereitstellung zu prüfen.
Beanstandungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung schriftlich mitzuteilen.
Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine Rückmeldung, gelten die Leistungen als vertragsgemäß abgenommen.
Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, sofern kein nachweisbarer technischer Mangel vorliegt.
14. Urheberbenennung
Bei jeder Veröffentlichung der Fotografien ist die Fotografin als Urheberin zu nennen:
© Vicky Hellmann oder Fotografie: Vicky Hellmann.
Eine Namensnennung kann im Rahmen der eigenen Kommunikation des Auftraggebers entfallen, sofern dies branchenüblich ist (z. B. auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen oder in Printmedien des Auftraggebers). In diesem Fall ist die Fotografin an geeigneter Stelle gesammelt zu benennen, z. B. im Impressum, im Bildnachweis oder in den Credits, sodass die Urheberschaft eindeutig zuordenbar bleibt.
Bei Veröffentlichungen durch Dritte (z. B. Magazine, Händler, Presse) ist die korrekte Urheberbenennung verpflichtend.
15. Referenznutzung
Die Fotografin ist berechtigt, die entstandenen Fotografien und Videodateien zeitlich unbegrenzt für eigene Marketingzwecke (Website, Social Media, Portfolio, Präsentationen, Print) zu verwenden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
16. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte und Vorbereitungen rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Verzögerungen oder Qualitätseinbußen aufgrund unzureichender Mitwirkung liegen nicht im Verantwortungsbereich der Fotografin.
17. Haftung
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, Krankheit, technischen Defekten, Datenverlust oder unvorhersehbaren Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Fotografin.
18. Erfolgshaftung
Die Fotografin schuldet die vereinbarte fotografische Leistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen oder kommunikativen Erfolg.
19. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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